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In seiner Stellungnahme im Rahmen der heutigen Anhörung unterstreicht der Landesjugendring die hohe Bedeutung des Jugendaustauschs: Insbesondere in Zeiten, in denen die Europäische Union verstärkt infrage gestellt wird und nationalstaatliche Interessen vermehrt in den Vordergrund treten, ist es nach Ansicht des LJR wichtig, den europäischen Gedanken insbesondere bei jungen Menschen zu stärken und die europäische Idee durch einen intensivierten Jugendaustausch unmittelbar zu (er-)leben.
Im Mittelpunkt des europäischen Jugendaustauschs sollte nach Auffassung des LJR nicht das Erleben von persönlichen Vorteilen, wie beispielsweise der Wegfall von Roaming-Gebühren, stehen, sondern der Austausch als solcher und damit verbunden das Kennenlernen anderer Nationen und Kulturen, das Schließen neuer Freundschaften, das Sensibilisieren für die Lebenslagen junger Menschen in anderen Teilen Europas und das Erleben von Freundschaft und Frieden als eine unverzichtbare persönliche Erfahrung, die Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entgegenwirkt und Internationalität befördert.
Entsprechend positioniert sich der LJR zu den verschiedenen Aspekten des Entschließungsantrages. Insbesondere macht der LJR deutlich, dass laut Jugendhilfestatistik die Zahl der öffentlich geförderten Internationalen Jugendbegegnungen von Trägern aus Niedersachsen von 829 Maßnahmen im Jahr 1996 auf 236 im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Dieser dramatische Rückgang ist nicht dem Desinteresse junger Menschen oder den Trägern der Jugendarbeit geschuldet, sondern in erster Linie den mangelhaften Förderinstrumenten und -summen, die schleunigst angepasst werden sollten.
Für den Bereich des Schüler-innen-Austauschs fordern SPD und CDU in ihrem Antrag, „[…] zu prüfen, inwieweit der zusätzliche Arbeitsaufwand, der Fachbereichsleitern bei der Planung und Durchführung von schulischen Austauschprogrammen entsteht, künftig noch besser im Stundenkontingent verankert werden kann.“ Auch scheitern etliche internationale Jugendbegegnungen an den fehlenden personellen Ressourcen der Träger: Im Rahmen der o. g. Förderprogramme werden i.d.R. nur die maßnahmebezogenen Kosten gefördert. Viele Träger konnten daher internationale Jugendbegegnungen nicht mehr in dem Maße durchführen wie in der Vergangenheit. Der Landesjugendring empfiehlt deshalb Trägern, die im Bereich der internationalen Jugendbegegnung tätig werden wollen, für diese Aufgaben auch eine zusätzliche Personalförderung zu gewähren.
Die gesamte Stellungnahme des LJR ist unter www.ljr.de/positionen/europa zu finden.