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Wichtig ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber nicht nur gute schulische Leistungen erbracht haben, sondern sich während ihrer Schulzeit bereits ehrenamtlich engagiert haben und dies auch im Studium weiter tun möchten. Das Engagement kann beispielsweise darin bestehen, dass ein Flüchtlingskind anderen Flüchtlingen hilft (z.B. ehrenamtlich Deutschunterricht gibt).
Für das Stipendium der Böckler-Aktion-Bildung können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die sich für den Hochschulzugang qualifiziert haben oder auf dem Weg sind, ihr Abitur, Fachabitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen. Bewerben können sich auch diejenigen, die sich erst kürzlich sich für den Hochschulzugang qualifiziert haben. Zwischen der Erlangung der Studienberechtigung und dem Beginn des Studiums sollten nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei Bewerbungsschluss dürfen sich die Bewerberinnen und Bewerber maximal im ersten Semester ihres ersten Studiums befinden.
Ein weiteres Kriterium neben dem oben beschriebenen Engagement ist die soziale Situation: das Familieneinkommen und Vermögen muss so bemessen sein, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden sich unter www.boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Sie ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. Seit 2007 vergibt die Hans-Böckler-Stiftung durch die Böckler-Aktion-Bildung jährlich ca. 30% ihrer Stipendien explizit an Bewerberinnen und Bewerber, die gesellschaftlich engagiert sind, deren Eltern sie in ihrem Studienwunsch aber nicht unterstützen können. Dies ist ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Hochschulsystem. Etwa 70% der Stipendien, die im Rahmen der Böckler-Aktion-Bildung vergeben werden, gehen an junge Menschen mit Migrationshintergrund.