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10.Dezember.2024 │ Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk: Landesregierungen müssen Kinderrechte umfassender als bisher in Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesländer nachdrücklich dazu auf, Kinderrechte umfassender als bisher in den Kommunalverfassungen, Landkreis- und Gemeindeordnungen zu verankern.


Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag der Kinderrechtsorganisation stellt dazu fest, dass die Umsetzung der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention auch eine Aufgabe der Kommunen und die Aufnahme von Kinderrechten in den Kommunalverfassungen rechtlich zulässig und geboten ist. Dabei ist auf kommunaler Ebene neben dem Vorrang des Kindeswohls auch das Recht auf Beteiligung sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Klar wird durch das Gutachten auch, dass die Kommunalaufsichtsbehörde einzuschreiten hat, wenn Kinderrechte in einer Kommune nicht beachtet oder in sonstiger Weise verletzt werden.

"Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen stärker in den kommunalen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das ergibt sich zum einen aus der UN-Kinderrechtskonvention, zum anderen führt die unmittelbare Einbeziehung ihrer Sichtweisen zu qualitativen Verbesserungen kommunaler Planungen und Entscheidungen. Das zeigt beispielsweise auch die Arbeit des Vereins Kinderfreundliche Kommunen, der zahlreiche Kommunen dabei begleitet, ihre Politik und Verwaltung auf Kinderfreundlichkeit auszurichten. Denn gute Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sind zentral für Städte und Gemeinden. Sie entscheiden darüber, wie nachhaltig sich eine Kommune entwickelt. Auch deshalb müssen die Kinderrechte umfassender als bisher auf kommunaler Ebene verankert und durchgesetzt werden. In diesem Sinne fordern wir als Kinderrechtsorganisation die Länder dazu auf, die Kinderrechte endlich flächendeckend in ihren Gemeinde- und Landkreisordnungen beziehungsweise Kommunalverfassungen zu verankern, und die für die Umsetzung durch die Kommunen notwendigen Mittel bereitzustellen. Wichtig ist aber auch, dass die Kommunalaufsichten künftig stärker bei Verstößen der kommunalen Gebietskörperschaften gegen die Kinderrechte vorgehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Unterstützung für die Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt auch aus den Städten Bonn, Dormagen und Wolfsburg, die sich dem Vorhaben "Kinderfreundliche Kommunen" angeschlossen haben.

"Die Entscheidungen kommunaler Verwaltungen wirken sich unmittelbar auf die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen aus. Ich begrüße daher das Vorhaben sehr, Kinderrechte umfassend in die Kommunalverfassungen aufzunehmen. Dadurch würde eine verbindliche Grundlage für unsere Entscheidungen vor Ort geschaffen ¬¬- und alle Kommunen wären in der Verantwortung, die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen", sagt Katja Dörner, Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn.

"Wir haben in Dormagen hervorragende Erfolge erzielt, indem wir Kinder früh beteiligen. Es ist ganz entscheidend, dass ihre Stimmen gehört werden. Daher ist es nur folgerichtig, beispielsweise die Funktion einer Kinderbeauftragten gesetzlich zu verankern und in allen Gemeinden einzusetzen. Die Vorschläge des Deutschen Kinderhilfswerks sind treffend formuliert und in der Praxis gut umsetzbar. Deswegen unterstütze ich diese aus Sicht eines kommunalen Praktikers", so Erik Lierenfeld, Bürgermeister der Stadt Dormagen.

"Die Integration von Kinderrechten in die Gemeinde- und Landkreisordnungen ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Stimmen der Kinder und Jugendlichen gehört und berücksichtigt werden. Dies fördert nicht nur ihre persönliche Entwicklung, sondern auch eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft. In Wolfsburg hat die Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung eine stärkere Rechtsverbindlichkeit zur Umsetzung von Kinderrechten für die Verwaltung und Politik geschaffen. Daraus lässt sich ein klarer Handlungsauftrag ableiten, um den Schutz und das Wohl der jüngsten Wolfsburger und Wolfsburgerinnen weiter zu fördern und kommunale Vorhaben stärker an den Interessen von Kindern und Jugendlichen auszurichten", erklärt Dennis Weilmann, Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg.

Im Gutachten heißt es wörtlich: "In den Kommunen spielt sich das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen im Wesentlichen ab und sie kommen tagtäglich - sei es in der Kita/Schule oder auch in ihrer Freizeit - mit kommunalpolitischen Entscheidungen oder Planungsprozessen in Berührung. Die Kommunalverfassungen regeln dabei die Rechtsstellung der kommunalen Gebietskörperschaften (dies sind die Städte, Gemeinden und Landkreise). Vor diesem Hintergrund sind diese der erste Anknüpfungspunkt, wenn es darum geht, Kinderrechte auf kommunaler Ebene verbindlich zu regeln. Die UN-Kinderrechtskonvention ist zwar (.) geltendes Recht in Deutschland, sodass die Kommunen auch bereits jetzt an die dort verankerten Kinderrechte gebunden sind. Dies ist den meisten Kommunen allerdings nicht und wenn überhaupt, nur wenig präsent. Auch fehlt in den Gemeinden und Landkreisen noch immer das notwendige Wissen und ,Know-how' im Umgang mit den Kinderrechten. Werden Kinderrechte allerdings in die jeweiligen Kommunalverfassungen aufgenommen, so kommen die Kommunen unmittelbar mit Kinderrechten in Berührung und können flächendeckende Umsetzungsmaßnahmen schaffen, um Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken."

Das Rechtsgutachten "Die Aufnahme von Kinderrechten in die Gemeinde- und Landkreisordnungen" wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier kann das Gutachten kostenfrei heruntergeladen werden: www.dkhw.de/Rechtsgutachten-Kinderrechte-Kommunalverfassungen

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