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09.Juni.2009 │ DBJR

Einheitliche Qualitätsstandards für die Juleica

Die Jugend- und Familienminister(innen) legten bei ihrer Konferenz in Bremen bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Jugendleiter/innen-Card (Juleica) fest.


Die Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst demnach mindestens 30 Zeitstunden. Außerdem müssen Jugendleiter(innen) nachweisen, dass sie ausreichend Kenntnis in Erster Hilfe haben.

Die Juleica wird vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR), den obersten Landesjugendbehörden, den Landesjugendringen und bundesweit tätigen Jugendverbänden ausgegeben. Sie dokumentiert nicht nur ein starkes ehrenamtliches Engagement im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit: Inhaber(innen) der Juleica sind für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet. Sie kennen ihre Aufgaben und Funktion, haben Erfahrung in der Leitung von Gruppen, wissen etwas über Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit sowie über Rechts- und Organisationsfragen. Sie besitzen psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie setzten sich mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes auseinander. 

Aktuelle Themen des Kinder- und Jugendalters und der Kinder- und Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen, interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und verbandsspezifische Themen sind ebenfalls Bestandteil der Ausbildung, die nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII veranstaltet werden dürfen.

Die Konferenz der Jugend- und Familienminister(innen) wies in der Diskussion um die Juleica und das ehrenamtliche Engagement auch auf die besondere Bedeutung der Jugendverbandsarbeit hin.

Die Juleica gibt es seit 1999. Im Sommer startet bundesweit ein internetbasiertes Anmeldeverfahren. Auch das Design der Karte wird dann geändert. Informationen zur Juleica unter www.juleica.de.

Hinweis aus dem Landesjugendring Niedersachsen e.V.: In Niedersachsen ist das Online-Antragsverfahren bereits Anfang des Jahres gestartet, zeitgleich ist eine Imagekampagne unter http://niedersachsen.juleica.de initiiert. 

Aus dem Beschluss der Jugendministerkonferenz zu einheitlichen Qualitätsstandards ergeben sich für die landesspezifischen Träger bislang keine ûnderungen. Die Niedersächsischen Richtlinien bleiben zunächst unverändert in Kraft, wenn der Erlass im Nachgang zu dem Beschluss verändert wird, werden alle Träger entsprechend informiert. 

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