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Ziel des Programms ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Gefördert werden Projekte, die innovative Ansätze zur Vermittlung entwickeln und junge Menschen dazu ermutigen, sich aktiv damit zu beschäftigen.
Die zweite Förderrunde von „Jugend erinnert“ erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Jedes Projekt kann eine Förderung von bis zu 200.000 Euro erhalten. Die Antragsfrist läuft bis zum 16. Dezember 2024. Wir ermutigen alle, die Interesse haben, einen Antrag zu stellen und ihre Projektideen einzureichen.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien und dem Bewerbungsprozess gibt es auf der Website jugend-erinnert.de. Dort sind auch die Fördergrundsätze (PDF) einzusehen, um sicherzustellen, dass der Förderantrag den Richtlinien entspricht. Die offizielle Ausschreibung ist ebenfalls als PDF hinterlegt.
Online Info-Veranstaltungen zu „Jugend erinnert“ finden zu einem späteren Zeitpunkt statt und werden im News-Bereich der Website verlinkt.
Das Förderprogramm „Jugend erinnert“ ist 2018 vom Bund beschlossen worden. Ziel der Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck arbeiten Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen u.a. mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie mit Jugendorganisationen zusammen und entwickeln zeitgemäße und innovative Bildungsformate für und mit einer jungen Zielgruppe. Die erste Förderrunde mit 48 geförderten Projekten lief von 2021 bis 2023. Die zweite Förderrunde läuft von 2025 bis 2028. Ab sofort können alle potenziellen Projektträger Anträge für diese Förderrunde einreichen.