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Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation hat gerade die Corona-Pandemie an vielen Stellen gezeigt, dass es gleichermaßen Schutz und Teilhabe bedarf, um Kindern in digital geprägten Gesellschaften ein gesundes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Um die digitale Inklusion voranzutreiben, Chancengerechtigkeit zu gewährleisten und Ungleichheiten abzubauen, sind Bund, Länder und Kommunen hier in der Verantwortung. Dafür sollen sichere, barrierefreie und kostenlose Zugänge in öffentlichen Räumen, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Bibliotheken, sowie an öffentlichen Plätzen, wie Spielplätzen, Freibädern, oder Bahnhöfen und Haltestellen bereitgestellt werden. Das wäre auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (General Comment) zu Kinderrechten in der digitalen Welt des UN-Kinderrechtsausschusses. Zudem müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung von Medien bundesweit und unabhängig von regionalen Gegebenheiten garantiert werden.
"Mit mehr Investitionen in technologische Infrastruktur, beispielsweise der Schulen, soll die digitale Teilhabe aller Kinder vorangebracht werden. Dies muss in den Schulen mit einem zeitgemäßen Unterrichts- und Schulkonzept einhergehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird. Mit dem reformierten Jugendschutzgesetz ist im Frühjahr ein moderner Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Parallel dazu und gleichberechtigt mit der Förderung von Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss es ein Ziel sein, die Chancen zu nutzen, die digitale Medien mit sich bringen. Wir müssen in diesem Bereich ganzheitlicher denken als bisher. Deswegen sollen Schulen, Kitas sowie die Kinder- und Jugendarbeit dabei eine ebenso große Rolle spielen wie die Familie, die Medienanbieter oder das kommunale Wohnumfeld", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Die digitale Entwicklung geht maßgeblich auch Kinder und Jugendliche an. Deshalb sollten Bund und Länder Anbieter dazu anhalten, Kinder in die Entwicklung von onlinebasierten oder digitalen Angeboten für Kinder einzubeziehen. Die Bedürfnisse, Interessen, Erfahrungen und Rechte der Kinder sollten bereits in Entwicklungsprozessen zur Produktion und Distribution von Programmen, Spielen und Plattformen wie auch für schützende Maßnahmen und Technologien und in der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen zum Jugendmedienschutz Berücksichtigung finden", so Krüger weiter.
"Staat und Medienanbieter, Eltern und Fachkräfte, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass sich Kinder im digitalen Raum sicher bewegen können. Alle Angebote müssen deshalb mit kindgerechten Informationen und Anleitungen versehen werden, Inhaltsmoderationen sowie Hilfemechanismen sind vorzuhalten, Alters- und Inhaltskennzeichen sollen die Orientierung über Medienangebote und damit verbundene Risiken befördern. Eltern und Fachkräfte sollen Kinder medienkompetent begleiten und diese entsprechend den sich altersgemäß entwickelnden Fähigkeiten unterstützen. Der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz muss permanent weiterentwickelt, seine Einhaltung überprüft und Schutzgesetzgebungen auf Bund- und Länderebene aufeinander abgestimmt werden", so Thomas Krüger.
Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den "Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland" vor. Diese werden sukzessive unter www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Kinderrechten im digitalen Umfeld findet sich unter www.dkhw.de/kernforderungen/kinderrechte-digitale-welt, weitere Informationen unter www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz.