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Finanzieller Ausgleich für das Ehrenamt

Der BDKJ in Niedersachsen freut sich über die Wiedereinführung der Verdienstausfallerstattung


Der BDKJ, Landesverband Oldenburg freut sich darüber, nach 5-jähriger Pause, ab 2009 Ehrenamtlichen wieder eine Verdienstausfallerstattung ermöglichen zu können. »Eine Erstattung kommt dann in Betracht, wenn Ehrenamtliche Sonderurlaub für ihr Ehrenamt bekommen und der Arbeitgeber für diese Zeit das Gehalt aussetzt«, so Stefan Hölters, Geschäftsführender Referent des BDKJ, Landesverband Oldenburg. Dem BDKJ sei es wichtig, Ehrenamtlichen ein finanzielles Defizit auszugleichen, um auf diese Weise Engagement zu ermöglichen und gute Jugendarbeit z. B. bei Ferienfreizeiten und Zeltlagern zu fördern! 


Insgesamt 120.000,00 Euro stellt die Landesregierung Niedersachsen ab 2009 jährlich zur Verfügung. Diese Mittel werden durch den niedersächsischen Landesjugendring auf die Verbände verteilt, so dass die Mittel, die der BDKJ, Landesverband Oldenburg, jährlich verteilen kann, begrenzt sind. »Bei der Verteilung der Mittel wird nach Eingangsdatum der Anträge verfahren, es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst«, erläutert Hölters das Vorgehen. Es lohne sich also frühzeitig einen Bedarf anzumelden, spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Maßnahme müssen die entsprechenden Unterlagen jedoch vorliegen. 


Im vergangenen Jahr hat der BDKJ Niedersachsen zwei Gespräche mit Ministerpräsident Christian Wulff geführt und sich darin unter anderem für die Wiedereinführung der Erstattung des Verdienstausfalles stark gemacht. »Für viele Ehrenamtliche war es nicht möglich ins Zeltlager zu fahren, wenn das Gehalt in der Zeit ausblieb«, so Stefan Schute, Landesvorsitzender des BDKJ, »wir freuen uns sehr auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für die katholische Jugendarbeit im Oldenburger Land leisten zu können«


Vorraussetzung für die Erstattung des Verdienstausfalles sind ein gültiges Arbeitsverhältnis, ein genehmigter Antrag über die Freistellung zum Zwecke der Jugendpflege und Besitz einer gültigen Jugendleitercard (JuLeiCa). Die erforderlichen Antragsformulare für eine »Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Jugendpflege« und die Erstattung des Verdienstausfalls gibt es auf der Homepage des BDKJ, Landesverband Oldenburg. www.bdkj-lvoldenburg.de, Kontakt: bdkj{auf}bmo-vechta{punkt}de, Tel: 04441 872 260

 

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