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Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – wird von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder gestiftet und vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle zwei Jahre verliehen.
Für das Jahr 2014 schreibt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema „Jugendpolitik vor Ort gestalten“ aus.
Jugend ist eine entscheidende Lebensphase der Orientierung und der Weichenstellung für die Zukunft. Sie ist geprägt von einem Spannungsverhältnis des Übergangs von der Kindheit zum Erwachsenenstatus, von der Orientierungssuche und vom Ausprobieren und von der Suche nach einer eigenständigen Lebensführung. Um allen Jugendlichen bestmögliche Chancen und Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen, bedarf es einer Politik, die deren spezifische Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt rückt. Aufgabe von Jugendpolitik ist es, Jugendliche als Partner in einem Gestaltungsprozess anzuerkennen, sie bei der Bewältigung alterstypischer Angelegenheiten zu unterstützen und ihnen entsprechende Freiräume für ihre Entwicklung und die Erprobung unterschiedlicher Identitätsentwürfe sowie eine spezifische Förderung zur Verfügung zu stellen. Sie setzt sich dafür ein, jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder einer möglichen Behinderung gleiche Teilhabechancen zu eröffnen sowie zu einer gelingenden beruflichen und sozialen Integration beizutragen. Dabei ist Jugendpolitik immer auch eine Einmischungspolitik, indem sie in anwaltschaftlicher Funktion die Interessen junger Menschen auch in anderen Politikbereichen vertritt und diese wiederum nutzt, um gemeinsame Ziele umzusetzen. Eines der wichtigsten Instrumente von Jugendpolitik ist die Selbstorganisation junger Menschen.
Mit der Ausschreibung des Praxispreises 2014 werden Organisationen, Initiativen und Träger etc. angesprochen, die mit ihrer Arbeit aufzeigen, wie die beschriebenen und theoretischen Anforderungen praxisnah und alltagsorientiert umgesetzt werden. Ausgezeichnet werden sollen Arbeiten, die zu dem ausgeschriebenen Thema innovative Modelle, Konzepte bzw. Strategien der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe beschreiben und dieser neue Impulse geben sowie zu ihrer Weiterentwicklung beitragen. Der Praxispreis ist mit 4.000 Euro dotiert.
Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte (Näheres hierzu regelt die Satzung) berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen (Formblatt Anerkennung der Satzung, Formblatt Bewerbungsbogen und Satzung) können bei der Geschäftsstelle der AGJ angefordert oder auf den Internetseiten der AGJ unter www.agj.de/jugendhilfepreis unter dem Link Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden und müssen der Geschäftsstelle der AGJ bis zum Einsendeschluss ausgefüllt vorliegen. Der Bewerbung sind mindestens drei Exemplare des zur Auszeichnung vorgeschlagenen Beitrages beizufügen. Bei einer Bewerbung sind die in der Satzung festgelegten Anforderungen an die einzureichenden Arbeiten und Beiträge zu beachten. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Mehr Informationen und Bewerbungsunterlagen auf www.agj.de/jugendhilfepreis