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Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19-Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.
Die Bundesregierung hat nach jahrelangem Ringen einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt. Allerdings ist die gefundene Formulierung unzureichend, da sie keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet.
Wir fordern mit diesem Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-KRK gerecht wird.
Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen.
Die Bundesregierung hat seit der Vereinbarung des Koalitionsvertrages viel Zeit verstreichen lassen, um einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten vorzulegen. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!
Mehr Infos: kinderrechte-ins-grundgesetz.de