1 Reiserecht
Es kann passieren, dass Jugendgruppen als Reiseveranstalter gelten. Wenn eure Jugendgruppe mehrere Freizeiten, Wochenendfahrten oder andere mehrtägige Veranstaltungen anbietet, die einen Freizeit-Charakter haben, sich diese Veranstaltungen nicht nur an Mitglieder richten oder ihr sie öffentlich bewerbt und ihr den Teilnehmenden mindestens zwei Leistungen (z.B. Transport, Programm, Unterkunft, Verpflegung) anbietet, solltet ihr euch genauer mit dem Reiserecht befassen, denn dann geltet ihr wohl als Reiseveranstalter.
Weitere Infos könnt ihr den Schaubildern entnehmen:
Download: Bin ich Reiseveranstalter (JPG)
Download: Meine Aufgaben als Reiseveranstalter (JPG)
1.1 Material
Download: Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (PDF)
Geändert am 01.06.2018 15:47 von Jugendserver Niedersachsen