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Inhaltsverzeichnis

1 Juleica

2 Informationen

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Mit rund 20.000 gültigen Karten ist Niedersachsen bundesweit das Land mit den meisten Juleicas.

 

2.1 Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r niedersächsiche Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die Juleica besitzen.

2.2 Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

2.3 Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen

Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Eine Übersicht über alle Vergünstigungen gibt es auf https://www.ljr.de/juleica-verguenstigungen/

3 Voraussetzungen 

Ehrenamtliche Aktive, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können
  • eine Ausbildung in Erste-Hilfe absolviert haben.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Die Landesregelungen für Niederschsen sind unter https://www.ljr.de/recht/juleica-runderlass/ zu finden.

3.1 Juleica-Aus- und Fortbildungen

Auf www.juleica-ausbildung.de lassen sich bundesweit Juleica-Aus- und Fortbildungen finden. Hier finden Jugendliche und junge Erwachsene zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten und Regionen freie Ausbildungsplätze für die Qualifizierung zur Jugendleitung.

3.2 Keine Führungszeugnispflicht für Juleica-Inhaber*innen

§ 72a SGB VIII ergibt nicht die Notwendigkeit, dass Jugendleiter*innen bei der Antragstellung einer Juleica ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Vielmehr ist die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis bei Ehrenamtlichen dann notwendig, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zu Minderjährigen dies erforderlich macht. Näheres regeln die Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern. 

4 Antrag auf Ausstellung der Juleica

Hast du jetzt auch Lust bekommen, dich als Jugendleiter*in zu engagieren? Die Jugendverbände und Jugendinitativen in ganz Niedersachsen freuen sich auf dich! Vor Ort informieren dich die Jugendringe oder Jugendpflegen, welche Verbände und Jugendgruppen es bei dir gibt und wo du die Jugendleiter*innen-Ausbildung absolvieren kannst. Viele Termine findest du auch in der Termin-Datenbank auf www.juleica-ausbildung.de. Außerdem kannst du dich an die Landesgeschäftsstellen der Jugendverbände, z.B. hier, wenden, die dir ebenfalls gerne weiter helfen!

Wenn du dann alle oben genannten Voraussetzungen erfüllst und erfolgreich deine Juleica-Ausbildung absolviert hast, kannst du die Juleica online direkt auf juleica-antrag.de beantragen. 

5 Andere Formen der Anerkennung und Zertifizierung

Neben der Juleica gibt es verschiedene weitere Ansätze, wie ehrenamtliches Engagement anerkannt und/oder gewürdigt werden soll:

5.1 Individuelle Zeugnisse

Ehrenamtliches Engagement und die dadurch erworbenen Schlüsselqualifikationen sind auch für spätere Arbeitgeber*innen ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung, wen sie einstellen werden.

Deshalb solltet ihr euch von euren Trägern auf jeden Fall Zeugnisse/Bestätigungen über das geleistete Engagement schreiben lassen.

5.2 Juleica Zeugnis Beiblatt

Daneben gibt es außerdem die Möglichkeit, sich seine Tätigkeiten auf dem  dokumentieren zu lassen: https://www.ljr.de/grundlagen/recht/ehrenamt.html.

5.3 Ehrenamtskarte

2007 hat das Land Niedersachsen die Ehrenamtskarte eingeführt, diese kann ebenfalls von Juleica-Inhaber*innen beantragt werden.

6 Publikationen & Arbeitshilfen

Der Landesjugendring erarbeitet und aktualisiert regelmäßig verschiedene Arbeitshilfen, die über den Shop auf https://www.ljr.de/shop/ erworben oder herunter geladen werden können. Auch das Juleica-Handbuch ist hier zu finden.

7 Weblinks

www.ljr.de

www.juleica.de

www.juleica-antrag.de

www.juleica-ausbildung.de


Geändert am 02.12.2024 12:28 von Jantche Engelmann

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