Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst eine passende Angebot? Dann schau auf juleica-ausbildung.de
Du möchtest deine JULEICA verwalten oder eine Jugendleiter*innencard beantragen? Hier geht's zu juleica-antrag.de
M | D | M | D | F | S | S |
---|---|---|---|---|---|---|
01 |
02 |
03 |
04 |
05 |
06 |
07 |
08 |
09 |
10 |
11 |
12 |
13 |
14 |
15 |
16 |
17 |
18 |
19 |
20 |
|
03 |
04 |
am 08.10.2010 ist den Initiatoren des Volksbegehrens die Entscheidung der Landesregierung vom 21.09.2010 zugestellt worden, mit der das Volksbegehren als zulässig anerkannt, gleichzeitig aber eine ûnderung des § 3 des Gesetzentwurfes vorgegeben wird. Sie haben jetzt vier Wochen Zeit, den Staatsgerichtshof anzurufen.
In einem Gespräch am 05.10.2010, an dem Andreas Henze und Dieter Galas teilgenommen haben, ist der Landeswahlleiter (LWL) von seiner bisher vertretenen Auffassung abgerückt, dass die »zweite« Halbjahresfrist zum Sammeln von Unterschriften erst beginnt, wenn eine Entscheidung des von den Initiator-inn-en des Volksbegehrens anzurufenden Staatsgerichtshofes vorliegt. Die Argumentation dafür halten diese für schlüssig, gegen diesen Teil der Entscheidung werden sie voraussichtlich nicht vorgehen.
Der LWL hat aber auch mitgeteilt, dass er den (bisherigen) Unterschriftenbogen als Muster im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichen werde, sollten die Initiator-inn-en den Staatsgerichtshof anrufen. Schwierigkeiten wegen der von der Landesregierung beschlossenen »Maßgabe« werde es nicht geben, weil die Landesregierung ihm bestätigt habe, dass Unterschriften auf den bisherigen Bögen auch weiterhin angerechnet werden. Das hat der LWL inzwischen auch schriftlich bestätigt.
Für dieses Verfahren müssen die Initiator-inn-en aber den Staatsgerichtshof anrufen.
Der LWL wird unmittelbar nach Anrufung des Staatsgerichtshofes durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens die Entscheidung der Landesregierung zur Zulässigkeit im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt machen. Gleichzeitig wird er ein Muster der (bisherigen!) Unterschriftenbögen veröffentlichen und das Ende der (Halbjahres-) Frist für die Einreichung der gesammelten Unterschriften festlegen. Das Ende dieser Frist richtet sich danach, wann die Klage beim Staatsgerichtshof eingeht (voraussichtlich, nach Aussage der Initiator-inn-en, am 07.11.2010 - ein Monat nach Zustellung). Nach den gegenwärtigen Planungen dürfte die Frist zur Einreichung von Unterschriften bei den Gemeinden deshalb Anfang Mai 2011 ablaufen.
Fazit der Initiator-inn-en: Mit den alten Bögen und mit neuer Kraft bis Mai 2011 Unterschriften sammeln.
Ausführliche Informationen über die Ziele dieser partei- und schulformübergreifenden Initiative gibt es unter www.volksbegehren-schulen.de